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Safe Sport e.V. - psychologische und juristische Beratung

Nein,
es ist nicht okay

“Ich wurde Mitte der Achtziger Jahre zur Betroffenen sexualisierter Gewalt im Reitsport. Geglaubt hat mir nur meine Mutter. Es konnte nicht sein, was nicht sein durfte – und so hat niemand meinen Täter jemals zur Rechenschaft gezogen und ich hörte auf zu reiten. Hätte es damals eine unabhängige Ansprechstelle gegeben, wäre es mir bzw. meiner Mutter möglich gewesen benötigte Hilfe zu bekommen.”

Gitta Schwarz (Vorstand Safe Sport e.V.)

Mehr über die
psychologische Beratung:

Menschen, die Gewalt miterleb(t)en, sind mit großen emotionalen Herausforderungen konfrontiert. Oftmals sind sie unsicher, wie sie eine Situation einschätzen sollen und wie sie angemessen darauf reagieren und die Gewalt unterbrechen können. Betroffene fühlen sich oft alleine, beschämt und verzweifelt. Auch Beobachter:innen können Schuldgefühle empfinden, weil sie vielleicht längere Zeit nicht gehandelt haben, beispielsweise aus Angst vor eigenen negativen Konsequenzen. Dabei kann es gerade in Gruppenkontexten zu einer Verantwortungsdiffusion kommen: Mehrere Beobachter:innen hemmen einander durch Nicht-Handeln. Meldet sich eine Person in der Ansprechstelle, ist also bereits ein erster wichtiger Schritt getan.

Unabhängig davon, welcher Beratungszugang (telefonisch, online, vor Ort) gewählt wird und ob jemand Gewalt erlebt oder beobachtet hat: Im Vordergrund steht zunächst der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Innerhalb eines geschützten Rahmens wird das Anliegen geklärt sowie Möglichkeiten und Grenzen der psychologischen Beratung besprochen. Der Beratung liegt eine personzentrierte sowie systemisch-lösungsorientierte Haltung zugrunde. Insgesamt geht es darum, den Ratsuchenden in seinem/ihrem Erleben ernst zu nehmen, seine/ihre Selbstwirksamkeit zu stärken und “Hilfe zur Selbsthilfe” zu leisten. Der/die Ratsuchende entscheidet jederzeit frei, welche Erfahrungen und Erlebnisse er/sie mitteilen möchte und kann zu jedem Zeitpunkt die Beratung beenden. Zum Abschluss des Gesprächs werden bspw. mögliche Handlungsschritte zusammengefasst sowie ggf. weitere Termine vereinbart. Auf Wunsch und bei Bedarf wird an weitere Unterstützungsangebote verwiesen.

Die Beratung ersetzt keine psychotherapeutische Behandlung. Eine längerfristige Begleitung über zehn Beratungseinheiten hinaus ist nicht möglich. 

Mehr über die
juristische Beratung:

Wenn Betroffene oder Beobachter:innen sich unsicher sind, ob ein Vorfall eine Grenzverletzung darstellt, der auch eine rechtliche Komponente hat, bietet die Ansprechstelle juristische Unterstützung. In der juristischen Beratung erfahren Ratsuchende, welche Folgen die eigenen Entscheidungen auf das weitere Geschehen in rechtlicher Hinsicht haben können. Die Beratung unterstützt Ratsuchende darin, selbstbestimmt und eigenständig für ihre Rechte einzutreten. Das juristische Beratungsangebot richtet sich auch an Personen, die Gewalt entweder unmittelbar selbst erlebt oder den Vorfall nicht selbst miterlebt haben, gleichwohl der betroffenen Person unterstützend zur Seite stehen möchten.

Jeder Fall ist anders. Um einen Vorfall rechtlich einordnen zu können, bedarf es einer individuellen Einschätzung durch ein:e Jurist:in. Die Berater:innen hören aktiv zu und schaffen eine Vertrauensgrundlage. Im gemeinsamen Dialog und nach fachlicher Einschätzung der geschilderten Situation werden Ratsuchende darüber aufgeklärt, ob ein rechtlich relevanter Sachverhalt (z.B. Übergriff mit strafrechtlicher Relevanz) vorliegt und ob bzw. welche rechtlichen Handlungsoptionen bestehen. Betroffene bestimmen selbst, welche Angaben sie in der Beratung zu einem Vorfall tätigen möchten und können zu jedem Zeitpunkt die Beratung beenden. Die Beratung dient dazu, alle Handlungsmöglichkeiten zu kennen. Die Entscheidung ob und wenn ja, wie Betroffene rechtlich verfahren möchten, obliegt immer dem/der Ratsuchenden selbst. Zum Ende eines jeden Beratungsgesprächs werden besprochene Inhalte und Bedürfnisse der Ratsuchenden zusammengefasst und es wird ein Ausblick über das mögliche weitere Vorgehen gegeben.

Die juristische Beratung im Rahmen der Ansprechstelle ist kein Ersatz für anwaltliche Vertretung. Eine längerfristige Fallbetreuung oder eine vertiefende Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.

Was ist unter körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt zu verstehen?

Unter körperliche Gewalt fallen Angriffe auf den Körper und die Gesundheit eines Menschen. Hierzu zählen zum Beispiel Schubsen, Ohrfeigen, Schläge, Tritte, Festhalten, Würgen oder Anwenden von Zwang. Körperliche Gewalt ist strafbar.

Psychische Gewalt kann in verschiedenen Facetten und mittels unterschiedlicher Verhaltensweisen und Strategien ausgeübt werden. Psychische Gewalt zielt darauf ab, die betroffene Person zu schwächen, sie aus dem Gleichgewicht zu bringen und zu verunsichern.

Zu psychischer Gewalt zählen zum Beispiel Drohungen, Erpressungen, Demütigungen, diese auch vor anderen, das systematische Ignorieren von Bedürfnissen und Wünschen einer Person sowie das Abhängigmachen. Wird eine Person gezielt und wiederholt auf psychische Weise verletzt oder bedroht, kann psychische Gewalt strafbar sein. Da psychische Gewalt in vielfältigen Formen auftreten kann, gibt es im Strafgesetzbuch nicht den einen Tatbestand, sondern verschiedene Tatbestände (z.B. Beleidigung, Erpressung, Bedrohung, Üble Nachrede).

Unter sexualisierter Gewalt werden verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität verstanden. Die Grenzen zwischen Grenzüberschreitungen, Übergriffen und Missbrauch können fließend sein. 

Es gibt viele Handlungen, die als sexualisierte Grenzverletzungen oder Gewalt eingeordnet und erfahren werden. Nicht alle Handlungen sind strafbar. Wenn im Strafgesetzbuch von sexuellem Missbrauch gesprochen wird, meint es damit die strafbaren Formen sexueller Gewalt. Unter sexuellem Missbrauch versteht das Strafgesetz sexuelle Handlungen an einer Person, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage ist, ihre sexuelle Selbstbestimmung frei auszuüben (Sexueller Missbrauch von Kindern und von Jugendlichen; Sexueller Übergriff, Nötigung und Vergewaltigung). Dabei können Handlungen mit Körperkontakt (sog. „hands on“-Delikte) aber auch Handlungen ohne Körperkontakt („hands off“) relevant werden. 

Unser
Beratungsangebot

Dein Anliegen ist uns wichtig. Wir bieten dir einen geschützten Raum, in dem du dir Unterstützung holen kannst. Ein:e Psycholog:in und/oder ein:e Jurist:in berät dich individuell zu deinem Anliegen. Ziel unserer Beratung ist es dich mit deinem Anliegen aufzufangen, dir zuzuhören, die Dringlichkeit deines Anliegens aus fachlicher Sicht einzuschätzen, dir mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen sowie dich bei weiteren möglichen Handlungsschritten zu unterstützen. Die Beratung umfasst bis zu zehn Beratungseinheiten (z.B. zehn Gesprächstermine).

Psychologische Beratung

Menschen, die Gewalt miterleb(t)en, sind mit großen emotionalen Herausforderungen konfrontiert. Oftmals sind sie unsicher, wie sie eine Situation einschätzen sollen und wie sie angemessen darauf reagieren und die Gewalt unterbrechen können.

Betroffene fühlen sich oft alleine, beschämt und verzweifelt. Auch Beobachter:innen können Schuldgefühle empfinden, weil sie vielleicht längere Zeit nicht gehandelt haben, beispielsweise aus Angst vor eigenen negativen Konsequenzen. Dabei kann es gerade in Gruppenkontexten zu einer Verantwortungsdiffusion kommen: Mehrere Beobachter:innen hemmen einander durch Nicht-Handeln. Meldet sich eine Person in der Ansprechstelle, ist also bereits ein erster wichtiger Schritt getan.

Unabhängig davon, welcher Beratungszugang (telefonisch, online, vor Ort) gewählt wird und ob jemand Gewalt erlebt oder beobachtet hat: Im Vordergrund steht zunächst der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Innerhalb eines geschützten Rahmens wird das Anliegen geklärt sowie Möglichkeiten und Grenzen der psychologischen Beratung besprochen. Der Beratung liegt eine personzentrierte sowie systemisch-lösungsorientierte Haltung zugrunde. Insgesamt geht es darum, den Ratsuchenden in seinem/ihrem Erleben ernst zu nehmen, seine/ihre Selbstwirksamkeit zu stärken und “Hilfe zur Selbsthilfe” zu leisten. Der/die Ratsuchende entscheidet jederzeit frei, welche Erfahrungen und Erlebnisse er/sie mitteilen möchte und kann zu jedem Zeitpunkt die Beratung beenden. Zum Abschluss des Gesprächs werden bspw. mögliche Handlungsschritte zusammengefasst sowie ggf. weitere Termine vereinbart. Auf Wunsch und bei Bedarf wird an weitere Unterstützungsangebote verwiesen.

Die PSYCHOLOGISCHE BERATUNG bietet Dir:

  • Emotionale Entlastung schaffen
  • Ambivalente Gefühle würdigen
  • Orientierung bieten
  • Psychische Stabilität wiederherstellen
  • Vorhandene Ressourcen aufdecken
  • Handlungsmöglichkeiten erörtern
  • Handlungskompetenzen stärken
  • Strategien im Umgang mit belastenden Situationen entwickeln
  • Psychoedukation
  • Strategien zur Selbstfürsorge, Entspannung und/oder Abgrenzung vermitteln

Juristische Beratung

Wenn Betroffene oder Beobachter:innen sich unsicher sind, ob ein Vorfall eine Grenzverletzung darstellt, der auch eine rechtliche Komponente hat, bietet die Ansprechstelle juristische Unterstützung. In der juristischen Beratung erfahren Ratsuchende, welche Folgen die eigenen Entscheidungen auf das weitere Geschehen in rechtlicher Hinsicht haben können. Die Beratung unterstützt Ratsuchende darin, selbstbestimmt und eigenständig für ihre Rechte einzutreten.

Jeder Fall ist anders. Um einen Vorfall rechtlich einordnen zu können, bedarf es einer individuellen Einschätzung durch ein:e Jurist:in. Die Berater:innen hören aktiv zu und schaffen eine Vertrauensgrundlage. Im gemeinsamen Dialog und nach fachlicher Einschätzung der geschilderten Situation werden Ratsuchende darüber aufgeklärt, ob eine rechtlich relevante Grenzverletzung vorliegt und ob bzw. welche rechtlichen Handlungsoptionen bestehen.

Betroffene bestimmen selbst, welche Angaben sie in der Beratung zu einem Vorfall tätigen möchten und können zu jedem Zeitpunkt die Beratung beenden. Die Beratung dient dazu, alle Handlungsmöglichkeiten zu kennen. Die Entscheidung ob und wenn ja, wie Betroffene rechtlich verfahren möchten, obliegt immer dem/der Ratsuchenden selbst.

Das juristische Beratungsangebot richtet sich auch an Personen, die Gewalt entweder unmittelbar selbst erlebt oder den Vorfall nicht selbst miterlebt haben, gleichwohl der betroffenen Person unterstützend zur Seite stehen möchten.

Zum Ende eines jeden Beratungsgesprächs werden besprochene Inhalte und Bedürfnisse der Ratsuchenden zusammengefasst und es wird ein Ausblick über das mögliche weitere Vorgehen gegeben.

Die Juristische Beratung bietet Dir:

  • den konkreten Vorfall rechtlich einordnen
  • sich über eine rechtlich relevante Grenzverletzung und/oder einen Missbrauchstatbestand bewusst werden
  • Entscheidungs- und Handlungsspielräume kennen
  • die Folgen weiterer rechtlicher Schritte besser abschätzen können
  • eine informierte Entscheidung treffen können
  • Sicherheit durch Unterstützung gewinnen